Achtung geänderte Öffnungszeiten
ab 23.01.2023
Montag bis Freitag
08:00 - 13:00 Uhr
und
15:00 - 18:00 Uhr
Samstag bis Sonntag
09:00 - 16:00 Uhr
Infos nur für PCR Testungen:
Bitte bringen Sie Ihre Krankenversichertenkarte und Ihren positiven Schnelltest / positives Test-Ergebnis zu Ihrem Termin mit.
Für Reha-Aufenthalte ist die Versichertenkarte und ein Nachweis des Reha-Aufenthaltes nötig.
Bei RT-PCR Tests zum Reisen genügt die Gesundheitskarte.
Abholung der PCR-Tests durch das Labor erfolgt von Montag bis Samstag gegen 11.30 Uhr. Abstriche bis zu diesem Zeitpunkt werden noch am selben Tag ausgewertet. Spätere Abstriche am Folgetag, außer sonntags und feiertags.
Wenn Sie Rückfragen zu Ihrem RT-PCR-Ergebnis haben, erreichen Sie das Labor Bioscientia MVZ unter 0721/6277500.
Eine Terminbuchung ist bei uns für PCR-Testung sowie Schnelltest möglich.
Gerne können Sie vorab einen Termin buchen:
Kostenlose Bürgertests gibt es nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Sie keine der Voraussetzungen erfüllen, können Sie bei uns immer einen Antigen-Schnelltest als Selbstzahler erhalten.
Bitte drucken Sie das entsprechende Formblatt aus und bringen Sie dieses mit dem jeweiligen notwendigen Nachweis unterschrieben mit:
Kostenloser Bürgertest
Musterformular des BMG
Musterformular des BMG
Corona Schnelltestzentrum
Hambrücken
bei Bruchsal
Ihr Antigentestergebnis liegt innerhalb 3 bis 15 Minuten vor.
Unser qualifiziertes, medizinisch geschultes, Personal führt einen beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte gelisteten Corona Antigen-Schnelltest mittels Abstrich durch.
PCR-Tests, Lollipoptests und Spucktests stehen Ihnen ebenso zur Verfügung.
Erstellen Sie sich Ihren QR Code vorab und speichern Sie sich diesen im Anschluss:
Nur zur Information: Antikörpertest
Bei telefonischen Fragen oder telefonischer Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns gerne unter:
0 72 55 / 39 70 779
Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2
Ab 25. November 2022 gilt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Baden-Württemberg